Nach dem Nachweisgesetz ist ein Arbeitgeber verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzulegen und den Arbeitsvertrag an den Arbeitnehmer unterzeichnet auszuhändigen. Meistens handelt es sich bei Arbeitsverträgen um vorformulierte Vertragsbedingungen und damit um sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einer strengen Inhaltskontrolle unterliegen. Nicht selten enthalten sie Regelungen, die als überraschende Klauseln unwirksam sind oder den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.
Arbeitgeber sind daher gut beraten, die von ihnen genutzten Arbeitsverträge in regelmäßigen Abständen aufgrund der sich ändernden Rechtsprechung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen und bei Bedarf an die neue Rechtslage anpassen zu lassen.
Auch für einen Arbeitnehmer kann es sinnvoll sein, vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages diesen kurz rechtlich überprüfen zu lassen, um Unklarheiten auszuräumen.
Nutzen Sie das Fachwissen von Fachanwältin Grage aus Hamburg. Mit einer transparenten Vertragsgestaltung, bei der beide Parteien ausgewogene Bedingungen erhalten, können viele Probleme von vornherein vermieden werden.