Porträt

Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht vertrete ich:

  • Geschäftsführer und Vorstände
  • Leitende Angestellte
  • Arbeitnehmer
  • Handelsvertreter
  • Mittelständische Unternehmen

Hierdurch bin ich mit den Interessen beider Seiten bestens vertraut und kann Erwartungen, Strategien und Prozessverhalten der jeweiligen Gegner einschätzen.

Ich berate Sie als Fachanwältin für Arbeitsrecht insbesondere bei:

  • Durchführung von Arbeitsgerichtsprozessen
  • Kündigungen
  • Vertragsabschlüssen und -gestaltungen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Zeugnissen und Abmahnungen
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Outsourcing und Betriebsübergang
  • betriebsverfassungsrechtlichen Konflikten, insbesondere in Einigungsstellenverfahren
  • Arbeitsrechtlichen Schulungen in Unternehmen

Nutzen Sie meine regelmäßigen arbeitsrechtlichen Veröffentlichungen in „Die Welt“ und im „Hamburger Abendblatt“, die Sie unter dem Menüpunkt „Presseartikel“ abrufen können.

 
hmbr-grg 2024-11-21 wid-64 drtm-bns 2024-11-21