Hamburger Abendblatt 31.12.2010 - 02.01.2011
Frage: Ich bin auf Jobsuche und war bei einem Gastronomiebetrieb zum Bewerbungsgespräch. Dort haben sie mir gleich gesagt, dass ich für meine Berufskleidung selbst sorgen muss - also auch selbst die Anschaffung bezahlen! Muss ich mich darauf wirklich einlassen? Welche Kosten dürfen mir rein rechtlich aufgebürdet werden?
Gesetzliche Regelungen gibt es zu diesem Thema nicht. Sie müssten daher zunächst klären, ob auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung finden würde. Ist dies der Fall, wäre zu prüfen, ob dieser Tarifvertrag Regelungen über die Kostenerstattung für Berufskleidung enthält, was im Gastronomiebereich durchaus üblich ist. Diese wären dann einzuhalten.
Kommen keine tariflichen Vorschriften oder einzelvertraglichen Vereinbarungen zur Anwendung, ist im Einzelfall nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflichten zu entscheiden. Maßgeblich für die Kostentragung sind dabei die Höhe der Kostenbelastung im Verhältnis zum Verdienst des Arbeitnehmers einerseits und die Gebrauchstauglichkeit der Dienstkleidung außerhalb des Arbeitsverhältnisses andererseits. Sollen Sie bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber als Kellner eingesetzt werden und verlangt dieser während des Arbeitseinsatzes zum Beispiel das Tragen eines weißen Hemdes und einer schwarzen Hose, müssten Sie für die Kosten wohl alleine aufkommen. Schreibt Ihr zukünftiger Arbeitgeber Ihnen aber das Tragen einer speziellen Uniform vor, hat durch ihn auch eine deutliche Kostenbeteiligung zu erfolgen.
Anders ist die rechtliche Situation, wenn Sie aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet sind, eine bestimmte Schutzkleidung zu tragen. Die Kosten hierfür hat dann der Arbeitgeber zu tragen.