30.10.2010

Ist es ok, wenn Firmen "junge Kollegen" suchen?

Hamburger Abendblatt 30./31.10.2010

Frage: Ich lese immer wieder vom Gleichbehandlungsgesetz und dass niemand bei der Jobsuche diskriminiert werden darf. Aber andererseits steht in Stellenanzeigen immer noch, dass „junge“ Leute gesucht werden. Wie kann das denn dann sein? Ich bin 48 - werde ich dadurch nicht diskriminiert?

Sie haben Recht. Wenn Firmen in Stellenanzeigen nach „jungen“ Leuten suchen, stellt dies eine Altersdiskriminierung und damit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar, was zu Schadensersatzansprüchen des Bewerbers führen kann. Ich habe jedoch den Eindruck, dass die meisten Firmen ihre Hausaufgaben gemacht und ihre Stellenausschreiben an die Anforderungen des AGG angepasst haben. Das AGG soll die Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.

Die Altersdiskriminierung kann durch verschiedenste Formulierungen zum Ausdruck kommen. So werden durch Ausschreibungen wie „Verkäufer/in im Lebensmitteleinzelhandel, Mindestalter 25 Jahre“ und „Nebentätigkeit für Rentner/in“  jüngere Bewerber benachteiligt. Aber auch die Anzeige „Verkaufsleiter/in gesucht. Sie sind zwischen 30 und 40 Jahre alt“ benachteiligt durch den vorgegebenen Alterskorridor jüngere und ältere Bewerber und ist deshalb ebenfalls unzulässig.

Aussagen wie „Sie passen in unser junges Team, wenn …“ sind ebenfalls sehr problematisch, da sie eine mittelbare Benachteiligung wegen des Alters darstellen dürften. Dagegen sind aber Anzeigentexte wie „Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium und fünf bis acht Jahren Berufserfahrung“ wohl weiter erlaubt.
 

 
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