13.06.2015

Überstunden sind inhaltlich genau zu beschreiben

Hamburger Abendblatt 13./14.06.2015

Die Leserfrage: Ich arbeite in einer Firma als Gruppenleiter und verdiene monatlich 3.400 EUR brutto. Zur Zeit muss ich in der Woche bis zu 10 Überstunden leisten. Als ich meinen Chef darauf angesprochen habe, ob diese Überstunden extra bezahlt werden, hat er auf meinen Arbeitsvertrag verwiesen, in dem steht, dass erforderliche Überstunden mit meinem Gehalt abgegolten sind. Ist so eine Vertragsklausel zulässig?

Das sagt Rechtsanwältin Silke Grage: Arbeitsvertragsklauseln müssen klar und verständlich sein und damit dem Transparenzgebot entsprechen. Danach müssen die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen in einer Vertragsklausel so genau beschrieben werden, dass für den Verwender keine unberechtigten Beurteilungsspielräume entstehen. Sinn und Zweck des Transparenzgebotes ist es, der Gefahr vorzubeugen, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird. Nach diesen Grundsätzen ist Ihre vertragliche Überstundenklausel nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 1.9.2010, 5 AZR 517/09) gemäß Paragraf 307 Bürgerliches Gesetzbuch unwirksam.

Eine die pauschale Vergütung von Mehrarbeit regelnde Klausel ist nach Auffassung der Richter nur dann klar und verständlich, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, welche Arbeitsleistungen von ihr erfasst werden sollen. Der Umfang der Leistungspflicht muss so bestimmt oder zumindest bestimmbar sein, dass der Arbeitnehmer bereits bei Vertragsabschluss erkennen kann, was ggf. auf ihn zukommt und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss. Dies ist bei Ihrer Klausel, nach der alle Überstunden - ohne irgendeine zahlenmäßige Begrenzung - mit Ihrem monatlichen Bruttogehalt abgegolten sein sollen, nicht der Fall.

Die Unwirksamkeit einer Überstun-denklausel kann ein Arbeitgeber daher in der Regel nur dadurch vermeiden, dass er die Anzahl der monatlich zu leistenden Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, auf eine konkrete Zahl begrenzt.

 

 
hmbr-grg 2024-04-20 wid-65 drtm-bns 2024-04-20