04.10.2014

Kein neuer Vertrag nach Befristung - was kann ich tun?

Hamburger Abendblatt 04./05.10.2014

Die Leserfrage: Seit Januar 2013 bin ich in meiner Firma ohne Sachgrund befristet beschäftigt. Als mein Vertrag Ende 2013 bis zum 30.11.2014 verlängert wurde, habe ich eine neue Aufgabe mit einem höheren Gehalt übernommen. Ich habe nun von der Personalabteilung erfahren, dass ich nach Ablauf der Befristung nicht weiterbeschäftigt werden soll. Ist das Rechtens?

Das sagt Rechtsanwältin Silke Grage: Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber nach Paragraf 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein Arbeitsverhältnis ohne Angabe eines Sachgrundes bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren befristen. Innerhalb dieser Zweijahresfrist ist er berechtigt, das Arbeitsverhältnis bis zu dreimal zu verlängern. Von dieser Möglichkeit hat Ihr Arbeitgeber Gebrauch gemacht, als er Ihr Arbeitsverhältnis Ende 2013 bis zum 30.11.2014 verlängert hat.

Ihr Arbeitgeber hat aber im Rahmen der Verlängerung Ihres Arbeitsverhältnisses Ihre Vertragsbedingungen verändert, indem er Ihnen eine neue Aufgabe zugewiesen und Ihr Gehalt erhöht hat. Dies führt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20.2.2008, 7 AZR 786/06) dazu, dass die Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses  zum 30.11.2014 unwirksam ist. Allerdings müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach dem 30.11.2014 Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung beendet ist. Geschieht dies nicht, bleibt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Befristungsende.

Anders wäre die Situation, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsbedingungen während der laufenden ersten Befristung oder später nach der Verlängerung des Vertrages verändert hätte. Dies wäre nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 23.8.2006, 7 AZR 12/06)) unschädlich gewesen, und Ihr Arbeitsverhältnis würde mit Ablauf der Befristung enden. Entscheidend ist also, zu welchem Zeitpunkt die Änderungen der Arbeitsbedingungen vorgenommen werden.

 
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