09.03.2013

Lohnfortzahlung nach Verletzung beim Kickboxen?

Hamburger Abendblatt 09./10.03.2013

Frage: Ich bin leidenschaftlicher Kickboxer, gut trainiert, aber keine 20 mehr. Was wäre, wenn ich mich beim Sport verletze? Muss mein Arbeitgeber trotzdem den Lohn fortzahlen oder gelten andere Regeln, weil man mir Selbstverschulden unterstellen kann?

Tatsächlich haben Sie nach Paragraf drei Entgeltfortzahlungsgesetz nur dann einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Lohnes gegenüber Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie kein Verschulden an Ihrer Erkrankung trifft. Nach der Rechtsprechung ist eine Sportverletzung unter anderem dann verschuldet, wenn sich der Arbeitnehmer diese bei der Teilnahme an einer gefährlichen Sportart zugezogen hat.

Das Arbeitsgericht Hagen (Urteil vom 15.9.1989, 4 Ca 648/87) hat die Frage der Lohnfortzahlungspflicht bei einer Verletzung durch Kickboxen bereits entschieden und einen Anspruch des kranken Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung abgelehnt. Das vom Arbeitnehmer betriebene Kickboxen sei seinem Regelwerk nach eine Angriffssportart, in der aufgrund der erlaubten Techniken das Verletzungsrisiko für die beteiligten Sportler unabsehbar groß sei. Der Arbeitnehmer müsse daher die von ihm ausgewählte Sportart auf eigenes Risiko ausüben.

Für das Amateurboxen hat das Bundesarbeitsgericht zwar entschieden, dass es, sofern es unter ständiger Trainerbetreuung ausgeübt werde, nicht zu den  besonders gefährlichen Sportarten zu zählen sei. Nach Auffassung der Hagener Richter ist das Kickboxen jedoch erheblich gefährlicher, da dem Kickboxer gegenüber dem Boxer doppelt so viele Möglichkeiten zu stehen, um den Gegner unschädlich zu machen. Das Risiko des Angegriffenen, der sich, wie beim Amateurboxen, nicht nur auf die Fäuste des Angreifers zu konzentrieren brauche, sei daher erheblich größer und führe wegen der möglichen Kombination von Schlagen und Treten zu nicht kontrollierbaren Verletzungsgefahren.

Insofern können Sie davon ausgehen, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht weiterzahlt, wenn Sie aufgrund einer Verletzung beim Kickboxen arbeitsunfähig werden.
   

 

 
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