08.09.2012

Wegen privaten Surfens abgemahnt - ist das rechtens?

Hamburger Abendblatt 08./09.2012

Frage: Ich habe eine Abmahnung erhalten wegen unerlaubter Privatnutzung meines Firmen-PCs. Jetzt frage ich mich, woher mein Arbeitgeber das weiß. Und wenn er mich oder vielleicht sogar alle Kollegen heimlich überwacht, darf er das überhaupt arbeitsrechtlich verwenden?

Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind bislang von den Gerichten noch nicht eindeutig entschieden worden. Insoweit liegt also eine noch ungeklärte Rechtslage vor. Bei der Überprüfung der Zulässigkeit von Kontrollmaßnahmen nehmen die Gerichte eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor, bei welcher die Interessen des Arbeitgebers  und der Arbeitnehmer abzuwägen sind. Dabei sind zugunsten des Arbeitnehmers sein  allgemeines Persönlichkeitsrecht und auf Seiten des Arbeitgebers das Eigentumsrecht und der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs zu berücksichtigen. Hierbei dürfte eine Rolle spielen, wie intensiv die Kontrolle Ihres Arbeitgebers war. Ergibt sich beispielsweise bereits aus den Betreffzeilen Ihrer Mails, dass diese privater Natur sind oder aus den von Ihnen aufgerufenen Webadressen, dass diese keinen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben, besteht die Gefahr, dass ein Arbeitsgericht die Ihnen erteilte Abmahnung als berechtigt ansehen würde.

Ist die private Internetnutzung in dem Betrieb Ihres Arbeitgebers zudem nicht ausdrücklich erlaubt,  dürften die Kontrollrechte Ihres Arbeitgebers stärker ausgeprägt sein. Ob die Kontrolle Ihres Arbeitgebers rechtlich zulässig war, hängt also von den genauen Umständen des Einzelfalls, insbesondere auch von den konkreten Kontrollmaßnahmen Ihres Arbeitgebers ab. Liegt in Ihrem Betrieb keine Erlaubnis zur privaten Internetnutzung vor, rate ich Ihnen, zukünftig private Aktivitäten im Internet an Ihrem Arbeitsplatz zu unterlassen, um arbeitsrechtliche Sanktionen, wie weitere Abmahnungen oder eine Kündigung, zu vermeiden.

 

 
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