Hamburger Abendblatt 13./14.8. 2011
Frage: Ich habe mich unter Kollegen ziemlich abschätzig über unsere Firma geäußert, auch mein Teamleiter war dabei. Kann er oder einer der Kollegen mir damit schaden? Was darf ich an Kritik eigentlich äußern und was nicht?
Grundsätzlich sind Sie berechtigt, sachliche Kritik über Ihren Arbeitgeber zu äußern, ohne Ihr Arbeitsverhältnis zu gefährden. Kritische öffentliche Äußerungen eines Arbeitnehmers über seinen Arbeitgeber, die weder eine Schmähkritik noch eine Formalbeleidigung enthalten, stehen in der Regel unter dem Schutz des Grundrechts der Meinungsfreiheit.
Andererseits können jedoch nach der Rechtsprechung grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, seiner Repräsentanten oder gegenüber Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigen. Gleiches gilt für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.
Hiervon macht die Rechtsprechung aber dann eine Ausnahme, wenn diffamierende und ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen erfolgen. Der Arbeitnehmer dürfe in solchen Fällen nämlich regelmäßig darauf vertrauen, dass seine Äußerungen nicht nach außen getragen werden und der Betriebsfrieden nicht gestört wird.
In Ihrem Fall kommt es also auf den genauen Inhalt Ihrer Aussagen über Ihren Arbeitgeber an, ob Sie mit Sanktionen Ihres Arbeitgebers rechnen müssen oder nicht, und darauf, ob diese in einem vertraulichen Gespräch unter Arbeitskollegen erfolgten.